7/25/2006

Was gehört in eine Bauakte?

Alles? Fast alles! Letzt endlich die kompletten Planungsunterlagen einschl. aller bautechnischen Nachweise, Zertifikaten etc. Unter Planungsunterlagen verstehen sich alle Unterlagen entsprechend des Leistungskataloges der HOAI sowie zusätzliche Besondere Planungsunterlagen, soweit deren Erstellung erforderlich bzw. beauftragt war. Dies betrifft insbesondere die Genehmigungsplanung, weil sie die Ergebnisse der Vor- und Entwurfsplanung enthält. Hier sollten auch alle behördlichen bzw. baurechtlichen Nachweise, Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen und Protokolle sowie fachtechnische Gutachten enthalten sein. Im Zuge der Ausführungsplanung wird eine detaillierte Werkplanung erstellt. Dies und die Planungsergebnisse der Fachplaner werden im Bauprozess je nach Anforderung aktualisiert und gehören einschließlich aller Detailpläne und Berechnungen in die Bauakte. Werden dann die Ausführungsfirmen beauftragt wird die Bauakte um die kompletten Vertragsunterlagen (Angebot auf Basis der Leistungsbeschreibung, Verhandlungsprotokoll, Bauvertrag, eventuell. Nachträge) ergänzt. Die Bauleitung führt ein Bautagebuch, wo alle Fakten des Bauprozesses dokumentiert werden. (Baustellentermine, Baufirmen, Arbeitskräfte, Wetterdaten, Lieferscheine und Übereinstimmungszertifikate verbauter Materialien und Bauteile, Besprechungsprotokolle, Abnahmeprotokolle, Prüfzertifikate, Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Pflegehinweise, Aufmasse, Rechungen, Zahlungsfreigaben und anderes) Dann kommen oftmals die Abnahmeprotokolle der Mangelbeseitigung sowie Gewährleistungsabnahme mit Bürgschaftsfreigabe hinzu. Wird dann umgebaut, wird die Akte ergänzt und immer dicker.
Bei einer gut geführten Bauakte darf ein Inhaltsverzeichnis nicht fehlen. Sonstige Angaben über
den Bauherren und die allgemeinen Rahmenbedingungen (Tageszeitung bei Baubeginn bzw. Richtfest, Reden anlässlich der Baufeiern etc.) sind interessant und dürfen Bestandteil der Bauakte werden.

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