7/20/2006

Abnahme beim Kauf einer Eigentumswohnung

Sie haben sich eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim gekauft und wollen wissen, ob diese/es mangelfrei ist? Sie sollten einen Bausachverständigen beauftragen bei der Abnahme mitzuwirken. Aber auch ein Bausachverständiger kann nur durch Inaugenscheinnahme die ins Auge stechenden offensichtlichen Mängel feststellen. Dies wird der Verkäufer bzw. der Handwerker zu verhindern wissen, denn er will ja noch Geld von Ihnen. Was soll dann der Sachverständige bei der Abnahme? Er kann durch Untersuchungen der Bausubstanz, Überprüfung der Planungsunterlagen und Vergleich mit der Baubeschreibung Anhaltspunkte für verdeckte Mängel feststellen. Zu oft werden in der Baubeschreibung blumige Versprechungen gemacht, die einen hohen Standard und Werthaltigkeit bei geringen Kosten suggerieren. Ob die Bauausführung den Allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht und ob soweit kein anderer Standard vereinbart sie der Allgemeinen Art und Güte entspricht kann nur ein Bausachverständiger feststellen. Die Werthaltigkeit ist nur gegeben, wenn sie die Bauqualität erhalten, die sie im Kaufvertrag vereinbart haben und diese frei von offensichtlichen und verdeckten Mängeln ist. Damit der Sachverständige Anhaltspunkte für verdeckte Mängel erkennen kann, muss er den Bauprozess nachvollziehen können. Dies ist nur bei einer lückenlosen Dokumentation des Bauprozesses durch die Bauakte (Planungsunterlagen, Nachweise, Zertifikate, Einbaurichtlinien der Hersteller, Lieferscheine, etc.) möglich. Deshalb ist diese vor der Abnahme vorzulegen. der Sachverständige kann sie auf Vollständigkeit und fachtechnische Richtigkeit prüfen.


Mehr Informationen zu den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Baubeschreibung

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