7/21/2006

Risse an Gebäuden

Nachdem ein Sachverständiger die Risse klassifiziert hat, kann er nach dem Ausschlussprinzip mögliche Ursachen mit hoher oder weniger hoher Wahrscheinlichkeit den einzelnen Rissen zuordnen. Oftmals kann man nicht mit 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Rissursache benennen. bzw. andere mögliche Ursachen 100%ig ausschließen. Mann spricht dann von hinreichender Wahrscheinlichkeit.
Bei größeren Rissen können unter anderem folgende Ursachen zutreffen:

  1. ungleichmäßige Setzungen bei empfindlicher Baukonstruktion (z.B. Mauerwerk auf Streifenfundamenten auf bindigen Böden)
  2. Einwirkungen auf den Baugrund durch Erschütterungen (z.B. Schwerlastverkehr, Erschütterungsintensive Bauarbeiten) oder Feuchtigkeit (eindringendes Oberflächen und Schichtenwasser, wechselnde Grundwasserstände)
  3. unterschiedliches Materialverhalten in Bezug auf thermische Längenänderung, unterschiedliches Quellen und Schwinden sowie Materialalterung

Eine fachgerechte Planung und Bauausführung kann etwaige Rissursachen erkennen und durch Berechnungen sowie konstruktive Maßnahmen Schäden an Gebäuden durch Rissbildung verhindern. (z.B. Berechnung des Setzungsverhaltens, Einbau von verstärkten Bodenplatten bzw. Gebäudetrennfugen, Verwendung von erschütterungsarmen Technologien im Tiefbau, Berechnung des Materialverhaltens bei thermischer Längenänderung, Quellen und Schwinden, Einbau von Dehnungsfugen)

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